#32: Profitsucht

Behauptung: Im Zweifel gilt auch im Atomkraftwerk: Profit geht vor Sicherheit – selbst nach Explosionen.

Die EWS behaupten (Originalgrund)

»Leichenblass« kommt eine Gruppe Inspektoren Anfang 2002 aus dem Atomkraftwerk Brunsbüttel. Direkt neben dem Reaktordruckbehälter haben sie eine Rohrleitung begutachtet – beziehungsweise das, was davon noch übrig ist: 25 Trümmerteile. Am 14. Dezember 2001 hatte eine Wasserstoffexplosion das zehn Zentimeter dicke Rohr (Wandstärke: fünf bis acht Millimeter) auf drei Metern Länge in Stücke gerissen.

Der damalige Betreiber HEW (heute: Vattenfall) meldete eine »spontane Dichtungsleckage«, sperrte die Leitung ab – und ließ den Reaktor weiterlaufen. Es war schließlich Winter, die Strompreise an der Börse auf einem Rekordhoch. Erst als das Kieler Sozialministerium massiv Druck machte, fuhr HEW den Reaktor Mitte Februar herunter, um eine Inspektion zu ermöglichen. Das Atomkraftwerk musste anschließend 13 Monate vom Netz bleiben.

„Weiterführende Informationen” der EWS

Richtig ist …

Der Vorfall im Kernkraftwerk Brunsbüttel zeigt, dass die Kontrollstrukturen funktionieren. Die Leitung ließ sich während des Betriebs absperren, so dass der Reaktor sogar weiterlaufen konnte. In den zuständigen Ministerien wurden die Messdaten parallel analysiert, so dass auf eine sofortige Inspektion gedrängt wurde. Aber auch ohne diese Kontrolle wäre das geplatzte Rohr spätestens ein paar Monate später bei der Inspektion entdeckt worden.

Obwohl das geplatzte Rohr keine direkte sicherheitstechnische Bedeutung hatte, somit der Reaktor bis zur routinemäßigen Inspektion hätte weiterlaufen können, möchte man aus derartigen Vorfällen natürlich lernen. Das Meldesystem trägt somit dazu bei, dass die Sicherheit ständig verbessert werden kann, was man von vielen anderen Industrieanlagen kaum sagen kann.

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1 Antwort zu #32: Profitsucht

  1. Johnny Doepp sagt:

    Vielleicht sollte man noch hinzufügen, dass EVUs eine Versorgungspflicht haben. Es geht also nicht immer nur um den Profit. Und man fährt einen Reaktor auch nicht herunter, nur weil auf dem großen Betriebsgelände irgendwo eine Schraube abbricht. Zugegeben, das ist etwas extrem formuliert. Aber man schätzt schon sehr präzise ein, welche Vorfälle insbesondere für den Reaktor oder die Sicherheitssysteme relevant sind. Die Betriebs- und Notfallhandbücher sind zum großen Teil sogar rechtsbindend – d.h. Abweichungen davon strafbar. Deshalb gibt es ja die enge Überwachung seitens der Behörden.

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