#115: Schutzlos

Behauptung: Kommende Generationen genießen vor Gericht keinen Schutz vor Atomgefahren.

Die EWS behaupten (Originalgrund)

Ist ein Endlager undicht, schadet das in erster Linie künftigen Generationen. Allerdings kann niemand vor Gericht klagen, wenn die Behörden heute bei der Abschätzung der Langzeitsicherheit schlampen. Denn heutige Kläger sind nicht selbst betroffen, wenn der Strahlendreck in 1.000 Jahren wieder hoch kommt. Und Schäden für spätere Generationen können vor Gericht nicht geltend gemacht werden. Das hat im Streit um das geplante Endlager Schacht Konrad das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden und das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Merke: Atommüll setzt den Rechtsstaat außer Kraft.

Richtig ist …

Richtig, man kann verstorbene Leute weder belohnen noch bestrafen. Es ist bedauerlich und ein Armutszeugnis für die „Atomgegner”, dass deutsche Gerichte für derartig grundlegende Wahrheiten bemüht werden mussten.

Gerade bei der Kernenergie zeigt sich aber, dass der Umgang mit der Umwelt und mit nachfolgenden Generationen besonders verantwortungsvoll, oft sogar schon mit pathologischem Eifer stattfindet. Denn ein Mensch hinterlässt, bezöge er sein ganzes leben lang ausschließlich nuklearen Strom aus heutigen Reaktoren, lediglich 25 Gramm mittellebige Spaltprodukte und etwas mehr als zehn Gramm langlebigen Plutoniums – ein kleines Stück Metall, das nicht einmal besonders hoch radioaktiv und problemlos endzulagern ist. Bei der Verwendung von Schnellspaltreaktoren (Typ „Schneller Brüter”), wie sie von der Antiatombewegung vehement bekämpft werden, würde sogar dieses noch verschwinden und man hätte nur noch die Spaltprodukte zu lagern, die sich nach wenigen Jahrhunderten in seltene und wertvolle Metalle umgewandelt haben.

Nach 1.000 Jahren ist die Radiotoxizität des heutigen nuklearen Abfallmixes bereits auf 10% gesunken, nach 10.000 sind nur noch 1% übrig. Kein Abfall der Welt löst sich so berechenbar von selbst auf. Trotz der geringen und sich selbst auflösenden Mengen wird ein nukleares Endlager durch unzählige Gutachten und jahrzehntelange Messungen genaustens geprüft. Im chemischen Endlager Herfa-Neurode lagert die hundertfache Menge (verglichen mit den Mengen hochradioaktiven Abfalls) mit erheblich giftigeren Substanzen, die sich nicht von selbst auflösen. Diese Fakten lassen den Gefährdungsvorwurf von nuklearer Gefahren als unaufrichtig erscheinen.

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