Behauptung: Uranverbrauch ist steuerfrei.
Die EWS behaupten (Originalgrund)
Als einziger Brennstoff wird Uran bisher nicht besteuert: ein Geschenk an die Atomkonzerne im Wert von mehreren Milliarden Euro jährlich. Auch für die Treibhausgas-Emissionen, die bei der Herstellung des Atom-Brennstoffs anfallen, müssen die Atomkonzerne keine CO2-Zertifikate kaufen.
„Weiterführende Informationen” der EWS
- http://www.greenpeace.de/themen/atomkraft/presseerklaerungen/artikel/a…
Greenpeace-Studie „Staatliche Förderungen der Atomindustrie“ - http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_datei/0,,10739,00.pdf
Kurzzusammenfassung der SPD-Bundestagsfraktion zu den staatlichen Ausgaben und Subventionen von Atomstrom - http://www.bmu.de/pressearchiv/16_legislaturperiode/pm/44889.php
Vorschlag des Bundesumweltministeriums für eine Brennstoffsteuer auf Uran - http://www.greenpeace.de/themen/atomkraft/presseerklaerungen/artikel/l…
Greenpeace-Hintergrundinformationen und Studien zu einer „Atomsteuer“
Richtig ist …
Falsch, denn auch Kohle für Verstromung wird nicht besteuert, Kerosin übrigens auch nicht. Sogar doppelt falsch, denn Kernbrennstoffe wie Uran werden seit 2011 tatsächlich besteuert, und dies nicht zu knapp.
Aber wonach soll man Steuern ausrichten? Nach dem Energiegehalt? Nach der Masse? Nach dem Volumen, dem „Footprint” oder der Erschöpflichkeit? Steuern sind eine ziemlich willkürliche Angelegenheit. Würde man sie z.B. an der Erschöpflichkeit ausrichten, stünden Wind- und Solarenergie mit ihren seltenen Metallen ziemlich schlecht da, ebenso beim Flächenverbrauch. Würde man die Steuer an der Masse ausrichten, so wäre sie für Kernbrennstoffe dank des 15.000-fachen Energiegehalts (bei heutiger Technik) gegenüber Benzin vernachlässigbar.
Dass für importierte Waren keine CO₂-Zertifikate anfallen ist keine spezielle Begünstigung der „Atomkonzerne”, sondern gilt für die gesamte Industrie. Speziell die Solarindustrie profitiert von günstigen Importen aus China, die dort besonders CO₂-intensiv produziert werden. Während die „Atomindustrie” aber kaum Einfluss auf die Orte der Uranminen hat, richtet sich der Standort für Solarfabriken allein nach dem wirtschaftlichen Optimum für die deutschen EEG-Gewinnler.
Unsere Quellen
- Wikipedia – Kerosin. Dies ist ein Beispiel für die Beliebigkeit von Besteuerungen. Für gewerbliche Flüge ist Kerosin steuerfrei, sonst nicht.
- Wikipedia – Energiesteuergesetz. Einige Regelungen zur Besteuerung von Energie.
- Bundesministerium für Justiz, Paragraph 31 ff. des Energiesteuergesetzes. Hier werden auch die Steuerbefreiungen für die Kohleverstromung benannt.
- Kohle: §37, Abs. 2, Punkt 3. des Energiesteuergesetzes
- BUND zur Besteuerung des Luftverkehrs