#62: Radioaktive Kochtöpfe

Behauptung: Aus Atomkraftwerken werden Töpfe.

Die EWS behaupten (Originalgrund)

Ich war ein Atomkraftwerk – solche Sprüche könnten dereinst Töpfe und Pfannen zieren. Um die Entsorgungskosten von Atomanlagen zu drücken, verwässerte die rot-grüne Bundesregierung die Strahlenschutzverordnung. Ein Großteil des radioaktiven Abrissmaterials aus den Reaktoren darf jetzt als Hausmüll entsorgt oder recycelt werden. Guten Appetit!

„Weiterführende Informationen” der EWS

Richtig ist …

Der Abbau kerntechnischer Anlagen war bis 2001 gar nicht bzw. unzureichend geregelt und wurde im Rahmen einer Novelle zur Umsetzung von EU-Richtlinien erstmalig im Strahlenschutzgesetz sinnvoll berücksichtigt. In der gleichen Novelle wurden Grenzwerte für die Bevölkerung und für beruflich strahlenexponierte Personen sogar abgesenkt. Die Zusatzkosten für die Wirtschaft durch die strengeren Grenzwerte werden auf 80 Mio. Euro einmalig und 50 Mio. Euro jährlich geschätzt. Von Sparen kann hier also keine Rede sein.

Neu ist auch, dass z.B. ein Altbauteil eines Kernkraftwerks oder einer nuklearmedizinischen Einrichtung, wenn es die zulässigen Grenzwerte nicht überschreitet, von den Behörden „freigesprochen” und somit wieder dem Rohstoffkreislauf zugeführt werden kann – eine vernünftige Regelung, die in vielen anderen industriellen Bereichen parallel gilt. Auch die Rohre einer Klärgrube oder die Metall-Behälter von hochkonzentrierter Salzsäure z.B. der Photovoltaik-Industrie werden nach ähnlichen Regeln kontrolliert recycelt.

„Stahlende Kochtöpfe” sind schlicht Unsinn, denn die extrem konservativ ausgelegten Grenzwerte (s. Gründe #13 bis #16) für die Bevölkerung bleiben von dieser Regelung unberührt. §47 und §98 der Strahlenschutzverordnung in Verbindung mit §105 bis §110 und Anlage VI begrenzen eindeutig die Belastung von Konsumgütern und stellen eine lückenlose Dokumentation sicher.

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1 Antwort zu #62: Radioaktive Kochtöpfe

  1. Tritium sagt:

    In der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts und vor allem während des I. Weltkriegs waren ‚Uranstähle‘ ein völlig normales Produkt, Uran hat nämlich als Stahlveredler durchaus seine Meriten: Zusätze von 0,5 – 5% verbessern Zähigkeit und Härte, vor allem bei ‚Schnellstahl‘, also Werkzeugen zur Hochleistungszerspanung.
    Letztendlich fanden sich bessere Produkte, doch das hatte nichts mit der Radioaktivität zu tun.
    ‚Alte‘ Stähle können also durchaus sehr viel stärker radioaktiv strahlen als das heute zulässig wäre!

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