#80: Freiheitsentzug

Behauptung: Atomkraft raubt unsere Freiheit und beschneidet unsere Grundrechte.

Die EWS behaupten (Originalgrund)

Wenn Demonstrationen gegen Castor-Transporte drohen, schränken die Behörden das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gleich quadratkilometerweise ein, lösen friedliche Proteste mit Polizeigewalt auf. Straßensperren riegeln ganze Regionen ab. Stundenlang werden Menschen bei Minusgraden festgehalten, zum Teil ohne Toiletten. Jahrelang bespitzeln und beschatten Beamte Atomkraftgegner wie Terroristen, hören ihre Telefone ab, durchsuchen ihre Wohnungen. Tausende Demonstranten sperrt die Polizei illegal ohne richterliche Überprüfung in Zellen, Kasernen, Garagen, Turnhallen oder gar Metallkäfigen ein, manchmal tagelang.

Wessen Recht wird hier gegen unsere Grundrechte durchgesetzt?

„Weiterführende Informationen” der EWS

„Quellen” der EWS

Richtig ist …

Demonstrationen und Versammlungen sind im Versammlungsgesetz (VersammlG) genau geregelt, Polizeieinsätze durch das Polizeigesetz (PolG) oder vergleichbare Gesetze in den jeweiligen Bundesländern, nachrichtendienstliche Ermittlungen durch das Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), die Tätigkeiten unterliegen überdies einer parlamentarischen Kontrolle und benötigen in Einzelfällen eine richterliche Genehmigung. Es mangelt wirklich nicht an Regelungen, Gesetzen und Kontrollen, und jeder, der sich nicht danach behandelt fühlt, kann vor Gericht klagen. Aber auch wer mit den Gesetzen selbst nicht einverstanden ist, kann sich politisch engagieren oder einfach seine Wählerstimme entsprechend nutzen.

Viele Castor-Demonstranten scheint dies alles wenig zu scheren. Mit der politischen Mehrheitsmeinung, den Gesetzen und den offenstehenden Rechtswegen wollen sie sich nicht zufrieden geben und beanspruchen für sich ein Sonderrecht auf Verkehrsgefährdung und Sachbeschädigung, sowie ein Demonstrationsrecht auf Privatgelände. Dass es in diesem Zusammenhang auch mal zu einer überzogenen Reaktion einzelner Polizisten kommt, ist bedauerlich, aber kein besonderes Merkmal von Castor-Transporten. Rechtsverstöße beiderseits kommen z.B. auch bei den berühmt-berüchtigten Krawallen bei den 1.-Mai-Demonstrationen vor. Man muss sich aber auch mal fragen, was die Behörden bei Castor-Transporten zu dieser erhöhten Nervosität treibt, nämlich illegale Demonstrationen und Straftaten, und nicht willkürliche Repressionen. Da Teilgruppen bereits Züge einer kriminellen Organisation haben, werden sie – zu Recht – vom hessischen Verfassungsschutz beobachtet, siehe auch #82.

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2 Antworten zu #80: Freiheitsentzug

  1. quer sagt:

    Die polizeiliche Überwachung auf z.B. Weihnachtsmärkten schränkt auch die Freiheit erheblich ein: Die der Taschendiebe.

  2. Tritium sagt:

    „Jahrelang bespitzeln und beschatten Beamte Atomkraftgegner wie Terroristen“

    LOL, es SIND ja Terroristen!
    Was ist denn ’schottern‘ anderes als ein terroristischer Akt?
    Von den militanten Castorgegnern werden Straftaten geplant und vorbereitet und deshalb sollen und müssen sie natürlich überwacht werden, genau so wie jede andere Art von organisierter Kriminalität!

    § 315
    Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

    (1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
    1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
    2. Hindernisse bereitet,
    3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
    4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

    und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) Der Versuch ist strafbar.

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