#74: Steuerfreie Rückstellungen

Behauptung: Die Atomkonzerne müssen Milliardeneinnahmen nicht versteuern.

Die EWS behaupten (Originalgrund)

Seit Jahrzehnten profitieren die Atomkraftwerksbetreiber von großzügigen steuerfreien Rückstellungen für den Abbau der Kraftwerke und die Lagerung der radioaktiven Materialien. Nicht einmal die Zinsen daraus müssen sie versteuern. Das Geld, derzeit rund 28 Milliarden Euro, nutzen sie derweil als Kriegskasse für Aufkäufe anderer Unternehmen und für Investitionen in neue Geschäftsfelder.

Dem Bundesfinanzministerium gingen durch die Steuerbefreiung bisher Einnahmen in Höhe von 8,2 Milliarden Euro durch die Lappen.

„Weiterführende Informationen” der EWS

Richtig ist …

Auch hier werden mal wieder Ursache und Wirkung, bzw. Gewinn und Verlust vertauscht. Rückstellungen sind grundsätzlich eine Verringerung des Gewinns und müssen deshalb weder selbst, noch in den Zinseinnahmen bis zu 5,5% versteuert werden. Dies ist auch kein Alleinstellungsmerkmal für Kernkraftwerke sondern gilt für jedes Unternehmen, das Rückstellungen vornehmen muss, z.B. eine Recyclingfirma. Die Rechtslage ist so eindeutig und ausgewogen, dass entsprechende Klagen gegen Kernkraftwerksbetreiber von den Europäischen Gerichten (EuG, EuGH) zurückgewiesen bzw. nicht einmal zugelassen wurden.

Kernkraftwerksbetreiber werden sogar explizit schlechter gestellt, denn während für alle sonstigen Unternehmen die Steuerfreiheit unbegrenzt gilt, ist sie für Kernkraftwerksbetreiber normalerweise auf 25 Jahre beschränkt, obwohl die Anlagen deutlich länger laufen. Alles nachzulesen im EStG, §6, Absatz 3a, Buchstabe d und e.

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